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Allgemeine Geschäftsbedingungen | Kieswerk Ernst Müller GmbH & Co.KG

I Allgemeines

1. Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe. Dieses gilt auch dann wenn wir uns bei späteren Verträgen auf sie berufen.

2. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht.

II Angebote

1. Unsere Angebote sind in jeder Beziehung freibleibend. Sie erlangen durch schriftliche Auftrags­bestätigung oder durch Beginn der Lieferung Rechtsverbindlichkeit.

III Preise

1. Es gelten die laut Angebot und Auftragsbestätigung vereinbarten Preise. Ändern sich bis zum Tag der Lieferung wesentliche Kostenbestandteile, sind wir berechtigt die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu berechnen.

2. Unsere Preise verstehen sich frei LKW verladen oder frei Verwendungsstelle (abgekippt).

3. Entstehende Mehrkosten durch Erschwernisse bei der Anfuhr frei Verwendungsstelle, z.B. Eis, Schneefall, Glätte, schlechte Anfuhrverhältnisse usw. sind vom Käufer zu tragen.

 

IV Lieferung und Erfüllung

1. Mit der Beladung des Fahrzeugs, jedoch spätestens mit der Verladestelle, geht die Gefahr (auch bei Lieferung frei Verwendungsstelle) in jedem Fall auf den Käufer über.

2. Durch die Unterschrift des Abholers wird Art und Umfang der Lieferung ohne jede Einschränkung anerkannt.

3. Bei Lieferung frei Verwendungsstelle werden durch schwere LKW befahrbare Wege vorausgesetzt. Durch nicht befahrbare Anfuhrwege auftretende Schäden und Verzögerungen gehen zu Lasten des Bestellers.

4. Vereinbarte Lieferfristen werden nach Möglichkeit gewissenhaft eingehalten. Ereignisse wie höhere Gewalt, wie Verkehrsstörungen, Hochwasser, Betriebsstörungen, Streiks und andere unvor­her­ge­sehene Ereignisse, die die Produktion erschweren, geben uns das Recht, die Lieferzeiten ent­sprechend zu verlängern.

V Beanstandungen

1. Beanstandungen jeder Art werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware telefonisch mit schriftlicher Bestätigung erfolgen.

2. Mängelrügen, die nach Verarbeitung oder Einbau der Ware bei uns eingehen können nicht berücksichtigt werden.

3. Der Käufer hat unter Ausschluss aller sonstigen Rechte nur einen Anspruch auf Minderwerts­vergütung. Hierzu ist jedoch erforderlich, dass die Reklamation von uns berechtigt anerkannt wird.

VI Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit 2% Skonto, nach 30 Tagen netto ohne jeden Abzug.

2. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir, ohne dass es einer Inverzugssetzung bedarf, berechtigt, die üblichen Bankzinsen zu berechnen.

3. Die Annahme von Akzepten und Kundenwechsel behalten wir uns für jeden Einzelfall vor, sie erfolgt dann immer unter dem üblichen Vorbehalt. Kosten der Wechseldiskontierung gehen zu Lasten des Käufers.

4. Bei Zahlungsverzug, sowie bei Scheck- oder Wechselprotest sind alle offen stehenden, auch die noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug, sowie auch später fällige Wechsel sofort zahlbar.

5. Eine Aufrechnung mit Gegenforderung ist ausgeschlossen.

VII Eigentumsvorbehalt

1. An allen Waren die wir liefern, behalten wir uns das Eigentum vor bis zur endgültigen Tilgung unserer Forderungen und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten, gleichgültig wo die Ware gelagert wird.

2. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen.

3. Bei Verarbeitung bzw. Lieferung an die verarbeitende Stelle geht die gegen Dritte entstehende Kaufpreisforderung an uns über.

VIII Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz der Firma oder des Kieswerkes.

2. Erfüllungsort für die Zahlung ist Lügde-Rischenau. Soweit die Weser-Kies-Kooperation GmbH Höxter die Forderung einzieht ist der Erfüllungsort Höxter. Gerichtsstand für alle Beteiligten ist im Rahmen des §38 ZPO (auch für sämtliche Wechsel- und Scheckklagen) das Amtsgericht in 32825 Blomberg/Lippe. Darüber hinaus sind wir berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichts­stand zu verklagen.

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